ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (Allgemeine Geschäftsbedingungen) B2B
Diese Bedingungen gelten, wenn Sie unsere Website (https://www.tdmsignage.com) besuchen, eine Bestellung aufgeben, einen Vertrag abschließen oder TDM4 und/oder TDM5 nutzen.
Artikel 1 – Definitionen
- Blue and Red BV, mit Sitz in Leeuwarden, KvK-Nummer 57407622, wird in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen als Dienstleister bezeichnet.
- Die Gegenpartei des Dienstleisters wird in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Kunde bezeichnet.
- Die Parteien sind der Dienstanbieter und der Kunde gemeinsam.
- Der Vertrag ist der Dienstleistungsvertrag zwischen den Parteien.
Artikel 2 – Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
- Diese Bedingungen gelten für alle Angebote, Offerten, Arbeiten, Verträge und Lieferungen von Dienstleistungen oder Waren durch oder im Namen des Dienstleisters.
- Eine Abweichung von diesen Bedingungen ist nur möglich, wenn die Parteien dies ausdrücklich schriftlich vereinbart haben.
- Der Vertrag enthält immer Aufwandspflichten für den Dienstleister, keine Ergebnispflichten.
Artikel 3 – Zahlung
- Rechnungen müssen innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum bezahlt werden, es sei denn, die Parteien haben schriftlich etwas anderes vereinbart oder auf der Rechnung ist eine andere Zahlungsfrist angegeben.
- Die Zahlungen erfolgen ohne Aussetzung oder Aufrechnung durch Überweisung des fälligen Betrags auf die vom Dienstleister angegebene Kontonummer.
- Wenn der Auftraggeber eine Rechnung nicht innerhalb der vereinbarten Frist bezahlt, ist er von Rechts wegen in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Von diesem Zeitpunkt an ist der Dienstleister berechtigt, die Verpflichtungen auszusetzen, bis der Auftraggeber seine Zahlungsverpflichtungen erfüllt hat.
- Bleibt der Auftraggeber in Verzug, wird der Dienstleister das Inkasso einleiten. Die Kosten für dieses Inkasso gehen zu Lasten des Auftraggebers.
- Wenn der Kunde in Verzug ist, schuldet er dem Dienstleister neben der Hauptsumme die gesetzlichen (handelsüblichen) Zinsen, außergerichtliche Inkassokosten und andere Schäden. Die Inkassokosten werden gemäß dem Erlass über die Entschädigung für außergerichtliche Inkassokosten berechnet.
- Im Falle einer Liquidation, eines Konkurses, einer Pfändung oder eines Zahlungsaufschubs des Auftraggebers werden die Forderungen des Dienstleisters gegenüber dem Auftraggeber sofort fällig.
- Wenn der Kunde sich weigert, an der Ausführung des Auftrags durch den Dienstleister mitzuwirken, ist er dennoch verpflichtet, den vereinbarten Preis an den Dienstleister zu zahlen.
Artikel 4 – Angebote und Ausschreibungen
- Die Angebote des Dienstanbieters sind höchstens 1 Monat lang gültig, es sei denn, im Angebot ist eine andere Annahmefrist angegeben. Wenn das Angebot nicht innerhalb dieser Frist angenommen wird, verfällt es.
- Die in den Angeboten angegebenen Lieferzeiten sind Richtwerte und berechtigen den Kunden bei Überschreitung nicht zur Auflösung oder zum Schadensersatz, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart.
- Angebote und Kostenvoranschläge gelten nicht automatisch für Nachbestellungen. Die Parteien müssen dies ausdrücklich und schriftlich vereinbaren.
Artikel 5 – Preise
- Die in den Angeboten, Kostenvoranschlägen und Rechnungen des Dienstleisters genannten Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer und sonstiger staatlicher Abgaben, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
- Die Preise der Waren basieren auf den zu diesem Zeitpunkt bekannten Selbstkostenpreisen. Deren Erhöhungen, die der Dienstleister zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots oder des Abschlusses des Vertrags nicht vorhersehen konnte, können zu Preiserhöhungen führen.
- Bei Dienstleistungen können sich die Parteien bei Vertragsabschluss auf einen Festpreis einigen.
- Wenn kein Festpreis vereinbart wurde, kann der Stundensatz für die Erbringung von Dienstleistungen auf der Grundlage der tatsächlich geleisteten Stunden bestimmt werden. Der Satz wird nach den üblichen Stundensätzen des Dienstleisters berechnet, die für den Zeitraum gelten, in dem er die Arbeit ausführt, es sei denn, es wurde ein anderer Stundensatz vereinbart.
- Wenn kein Tarif auf der Grundlage der tatsächlich aufgewendeten Stunden vereinbart wurde, wird ein Richtpreis für die Dienstleistungen vereinbart, wobei der Dienstleister berechtigt ist, bis zu 10% abzuweichen. Übersteigt der Richtpreis 10 %, so teilt der Dienstleister dem Kunden rechtzeitig mit, warum ein höherer Preis gerechtfertigt ist. In diesem Fall ist der Kunde berechtigt, den Teil des Auftrags zu stornieren, der den Richtpreis plus 10% übersteigt.
Artikel 6 – Preisindexierung
- Die bei Vertragsabschluss vereinbarten Preise und Stundensätze basieren auf dem zu diesem Zeitpunkt geltenden Preisniveau. Der Dienstleister hat das Recht, die dem Kunden zu berechnenden Gebühren jährlich zum 1. Januar anzupassen.
- Die angepassten Preise, Tarife und Stundenlöhne werden dem Kunden so schnell wie möglich mitgeteilt.
Artikel 7 – Bereitstellung von Informationen durch den Kunden
- Der Kunde stellt dem Dienstleister alle für die Ausführung des Auftrags relevanten Informationen zur Verfügung.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle Daten und Unterlagen, die der Dienstleister für die korrekte Ausführung des Auftrags für erforderlich hält, rechtzeitig und in der gewünschten Form und Weise zur Verfügung zu stellen
- Der Kunde garantiert die Richtigkeit, Vollständigkeit und Zuverlässigkeit der dem Dienstleister zur Verfügung gestellten Daten und Dokumente, auch wenn diese von Dritten stammen, sofern die Art des Auftrags nicht etwas anderes vorschreibt.
- Der Auftraggeber entschädigt den Dienstleister für jeden Schaden, der sich aus der Nichteinhaltung der Bestimmungen des ersten Absatzes dieses Artikels ergibt, in welcher Form auch immer.
- Wenn und soweit der Kunde dies verlangt, gibt der Dienstleister die entsprechenden Dokumente zurück.
- Stellt der Kunde die vom Dienstleister geforderten Daten und Unterlagen nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß zur Verfügung und verzögert sich dadurch die Ausführung des Auftrags, so gehen die dadurch entstehenden Mehrkosten und zusätzlichen Gebühren zu Lasten des Kunden.
Artikel 8 – Annullierung der Abtretung
- Es steht dem Kunden frei, den Auftrag an den Dienstleister jederzeit zu beenden.
- Wenn der Kunde den Auftrag zurückzieht, ist er verpflichtet, dem Dienstleister den fälligen Lohn und die entstandenen Kosten zu zahlen.
Artikel 9 – Ausführung des Abkommens
- Der Dienstleister erfüllt den Vertrag nach bestem Wissen und Gewissen und gemäß den Anforderungen der guten fachlichen Praxis.
- Der Dienstanbieter hat das Recht, Arbeiten durch Dritte ausführen zu lassen.
- Die Ausführung erfolgt in gegenseitigem Einvernehmen und nach schriftlicher Vereinbarung und Zahlung eines eventuell vereinbarten Vorschusses.
- Es liegt in der Verantwortung des Kunden, dass der Dienstleister den Auftrag pünktlich beginnen kann.
Artikel 10 – Vertragsdauer
- Der Vertrag zwischen dem Kunden und dem Dienstleister wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, es sei denn, aus der Art des Vertrages ergibt sich etwas anderes oder die Parteien haben ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart.
- Wenn die Parteien innerhalb der Vertragslaufzeit eine Frist für die Fertigstellung bestimmter Arbeiten vereinbart haben, ist dies niemals eine fatale Frist. Wenn diese Frist überschritten wird, muss der Kunde den Dienstleister schriftlich in Verzug setzen.
Artikel 11 – Änderung des Abkommens
- Stellt sich während der Ausführung des Vertrags heraus, dass es für eine ordnungsgemäße Ausführung des Auftrags notwendig ist, die auszuführenden Arbeiten zu ändern oder zu ergänzen, werden die Parteien den Vertrag rechtzeitig und in gegenseitiger Absprache entsprechend anpassen.
- Wenn die Parteien vereinbaren, dass der Vertrag geändert oder ergänzt werden soll, kann sich dies auf den Zeitpunkt des Abschlusses der Ausführung auswirken. Der Dienstleister wird den Kunden so schnell wie möglich darüber informieren.
- Wenn die Änderung oder Ergänzung der Vereinbarung finanzielle und/oder qualitative Folgen hat, informiert der Dienstleister den Kunden so schnell wie möglich schriftlich.
- Wenn die Parteien ein festes Honorar vereinbart haben, gibt der Dienstleister an, inwieweit die Änderung oder Ergänzung der Vereinbarung zu einer Erhöhung dieses Honorars führt.
Artikel 12 – Höhere Gewalt
- Zusätzlich zu den Bestimmungen in Artikel 6:75 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs kann die Nichterfüllung einer Verpflichtung gegenüber dem Auftraggeber dem Dienstleister nicht angelastet werden, wenn ein Umstand vorliegt, der außerhalb der Kontrolle des Dienstleisters liegt und durch den die Erfüllung seiner Verpflichtungen gegenüber dem Auftraggeber ganz oder teilweise verhindert wird oder von dem Dienstleister vernünftigerweise nicht verlangt werden kann, dass er seine Verpflichtungen erfüllt. Zu diesen Umständen gehören die Nichterfüllung durch Lieferanten oder andere Dritte, Stromausfälle, Computerviren, Streiks, schlechte Wetterbedingungen und Arbeitsunterbrechungen.
- Tritt eine der oben genannten Situationen ein, aufgrund derer der Dienstleister seine Verpflichtungen gegenüber dem Auftraggeber nicht erfüllen kann, werden diese Verpflichtungen so lange ausgesetzt, wie der Dienstleister seine Verpflichtungen nicht erfüllen kann. Wenn die im vorigen Satz genannte Situation 30 Kalendertage angedauert hat, haben die Parteien das Recht, den Vertrag ganz oder teilweise schriftlich aufzulösen.
- In dem im zweiten Absatz dieses Artikels genannten Fall ist der Dienstleister nicht verpflichtet, einen Schaden zu ersetzen, auch wenn er aufgrund der höheren Gewalt einen Vorteil genießt.
Artikel 13 – Aufrechnung
- Der Auftraggeber verzichtet auf sein Recht, eine Schuld gegenüber dem Dienstleister mit einer Forderung gegenüber dem Dienstleister zu verrechnen.
Artikel 14 – Aussetzung
- Der Kunde verzichtet auf das Recht, die Erfüllung jeglicher Verpflichtung, die sich aus diesem Vertrag ergibt, auszusetzen.
Artikel 15 – Übertragung von Rechten
- Die Rechte einer Partei aus diesem Vertrag können nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei übertragen werden. Diese Bestimmung gilt als vermögensrechtliche Bestimmung im Sinne von Artikel 3:83 Absatz 2 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs.
Artikel 16 – Erlöschen der Forderung
- Jeder Anspruch auf Schadensersatz für vom Dienstleister verursachte Schäden verjährt in jedem Fall 12 Monate nach dem Ereignis, aus dem sich die Haftung direkt oder indirekt ergibt. Dies schließt die Bestimmungen von Artikel 6:89 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches nicht aus.
Artikel 17 – Garantie
- Die Parteien haben einen Vertrag mit Dienstleistungscharakter geschlossen, der für den Dienstleister nur eine Verpflichtung zum Aufwand und somit keine Verpflichtung zum Ergebnis enthält.
Artikel 18 – Versicherung
- Der Kunde verpflichtet sich, gelieferte Waren, die für die Ausführung des zugrunde liegenden Vertrags erforderlich sind, sowie Waren des Dienstleisters, die sich in den Räumlichkeiten des Kunden befinden, und unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Waren ausreichend zu versichern und versichert zu halten, u.a. gegen Feuer-, Explosions- und Wasserschäden sowie Diebstahl.
- Der Kunde muss die Police dieser Versicherungen auf erstes Anfordern zur Einsichtnahme zur Verfügung stellen.
Artikel 19 – Haftung für Schäden
- Der Dienstanbieter haftet nicht für Schäden, die sich aus diesem Vertrag ergeben, es sei denn, der Dienstanbieter hat den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
- Falls der Dienstleister dem Kunden Schadenersatz schuldet, darf der Schadenersatz das Honorar nicht übersteigen.
- Jegliche Haftung für Schäden, die sich aus der Ausführung eines Vertrags ergeben oder damit zusammenhängen, ist stets auf den Betrag begrenzt, der in dem betreffenden Fall von der/den abgeschlossenen (Berufs-)Haftpflichtversicherung(en) ausgezahlt wird. Dieser Betrag erhöht sich um den Betrag der Selbstbeteiligung in der betreffenden Police.
- Die Haftungsbeschränkung gilt auch, wenn der Dienstleister für Schäden haftbar gemacht wird, die direkt oder indirekt auf das Versagen von Geräten, Software, Dateien, Registern oder anderen Gegenständen zurückzuführen sind, die der Dienstleister bei der Ausführung des Auftrags verwendet.
- Nicht ausgeschlossen ist die Haftung des Dienstanbieters für Schäden, die auf vorsätzliche oder absichtliche Fahrlässigkeit des Dienstanbieters, seiner Führungskräfte oder Untergebenen zurückzuführen sind.
Artikel 20 – Die Haftung des Kunden
- Wird ein Auftrag von mehreren Personen erteilt, so haftet jede von ihnen gesamtschuldnerisch für die Beträge, die dem Dienstleister aufgrund dieses Auftrags zustehen.
- Wenn ein Auftrag direkt oder indirekt von einer natürlichen Person im Namen einer juristischen Person erteilt wird, kann diese natürliche Person auch der private Auftraggeber sein. Dies setzt voraus, dass diese natürliche Person als (Mit-)Entscheidungsträger der juristischen Person angesehen werden kann.
- Bei Nichtzahlung durch die juristische Person haftet also die natürliche Person persönlich für die Begleichung der Rechnung, unabhängig davon, ob diese auf den Namen einer juristischen Person oder auf den Namen des Kunden als natürliche Person oder auf beide Namen ausgestellt ist, ob auf Wunsch des Kunden oder nicht.
Artikel 21 – Entschädigung
- Der Kunde stellt den Dienstleister von allen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit den vom Dienstleister gelieferten Waren und/oder Dienstleistungen frei.
Artikel 22 – Pflicht zur Beschwerde
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, Beschwerden über die ausgeführten Arbeiten unverzüglich schriftlich an den Dienstleister zu melden. Die Beschwerde muss eine möglichst detaillierte Beschreibung des Mangels enthalten, so dass der Dienstleister angemessen reagieren kann.
- In jedem Fall kann eine Beschwerde nicht dazu führen, dass der Dienstleister verpflichtet wird, eine andere als die vereinbarte Arbeit auszuführen.
Artikel 23 – Eigentumsvorbehalt, Recht auf Aussetzung und Zurückbehaltungsrecht
- Die an den Auftraggeber gelieferten Waren und Teile bleiben das Eigentum des Dienstleisters, bis der Auftraggeber den gesamten vereinbarten Preis bezahlt hat. Bis zu diesem Zeitpunkt kann der Dienstleister seinen Eigentumsvorbehalt geltend machen und die Waren wieder in Besitz nehmen.
- Wenn die vereinbarten, im Voraus zu zahlenden Beträge nicht oder nicht rechtzeitig gezahlt werden, ist der Dienstleister berechtigt, die Arbeiten so lange auszusetzen, bis der vereinbarte Teil doch noch bezahlt wird. Es liegt dann ein Gläubigerverzug vor. Eine verspätete Lieferung kann dem Dienstleister in diesem Fall nicht vorgeworfen werden.
- Der Dienstleister ist nicht berechtigt, die unter seinem Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu verpfänden oder anderweitig zu belasten.
- Wenn die Ware noch nicht geliefert wurde, aber die vereinbarte Vorauszahlung oder der Preis nicht vertragsgemäß gezahlt wurde, hat der Dienstleister ein Zurückbehaltungsrecht. Die Ware wird dann erst geliefert, wenn der Kunde vollständig und vertragsgemäß gezahlt hat.
- Im Falle der Liquidation, der Insolvenz oder der Zahlungseinstellung des Kunden werden die Verpflichtungen des Kunden sofort fällig.
Artikel 24 – Geistiges Eigentum
- Sofern die Parteien nicht schriftlich etwas anderes vereinbart haben, behält der Dienstleister alle geistigen Eigentumsrechte (einschließlich Urheberrechte, Patentrechte, Markenrechte, Zeichnungs- und Modellrechte usw.) an allen Entwürfen, Zeichnungen, Schriften, Datenträgern oder sonstigen Informationen, Zitaten, Abbildungen, Skizzen, Modellen, Modellen usw.
- Die genannten geistigen Eigentumsrechte dürfen ohne die schriftliche Zustimmung des Dienstanbieters nicht kopiert, gezeigt und/oder Dritten zur Verfügung gestellt oder anderweitig genutzt werden.
- Der Kunde verpflichtet sich, alle ihm vom Dienstleister zur Verfügung gestellten vertraulichen Informationen vertraulich zu behandeln.
- Als vertrauliche Informationen gelten in jedem Fall die Informationen, auf die sich dieser Artikel bezieht, sowie Unternehmensdaten.
- Der Kunde verpflichtet sich, seine Mitarbeiter und/oder Dritte, die an der Ausführung dieses Vertrags beteiligt sind, schriftlich zur Geheimhaltung im Umfang dieser Bestimmung zu verpflichten.
Artikel 25 – Vertraulichkeit
- Der Kunde hält die vom Dienstleister erhaltenen Informationen (in jeglicher Form) und alle anderen Informationen über den Dienstleister, von denen er weiß oder vernünftigerweise vermuten kann, dass sie geheim oder vertraulich sind, oder von denen er annehmen kann, dass ihre Offenlegung dem Dienstleister schadet, geheim und ergreift alle erforderlichen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass der Kunde die genannten Informationen ebenfalls geheim hält.
- Die im ersten Absatz dieses Artikels erwähnte Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt nicht für Informationen:
- die zu dem Zeitpunkt, zu dem der Kunde sie erhalten hat, bereits öffentlich bekannt waren oder später öffentlich geworden sind, ohne dass eine ihm obliegende Geheimhaltungspflicht verletzt wurde
- bei denen der Auftraggeber nachweisen kann, dass diese Informationen zum Zeitpunkt der Bereitstellung durch den Dienstleister bereits in seinem Besitz waren
- die der Auftraggeber von einem Dritten erhalten hat, sofern dieser Dritte berechtigt war, dem Auftraggeber diese Informationen zur Verfügung zu stellen
- die der Auftraggeber aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung offengelegt hat
- Die in diesem Artikel definierte Vertraulichkeitsverpflichtung gilt für die Dauer dieser Vereinbarung und für einen Zeitraum von drei Jahren nach deren Beendigung.
Artikel 26 – Strafe für die Verletzung der Geheimhaltungspflicht
- Wenn der Auftraggeber gegen den Artikel dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Vertraulichkeit verstößt, verwirkt der Auftraggeber gegenüber dem Dienstleister eine sofort fällige Geldstrafe in Höhe von 5.000 € für jeden Verstoß und zusätzlich einen Betrag von 500 € für jeden Tag, an dem der Verstoß andauert. Dies gilt unabhängig davon, ob der Verstoß dem Auftraggeber zugerechnet werden kann. Außerdem ist für die Verwirkung dieser Strafe keine vorherige Inverzugsetzung oder ein Gerichtsverfahren erforderlich. Auch ist keine Form von Schaden erforderlich.
- Die Verwirkung der in Absatz 1 dieses Artikels genannten Geldbuße berührt nicht die sonstigen Rechte des Diensteanbieters, einschließlich seines Rechts, neben der Geldbuße Schadensersatz zu verlangen.
Artikel 27 – Nichtübernahme von Personal
- Der Auftraggeber darf keine Mitarbeiter des Dienstleisters (oder von Unternehmen, die vom Dienstleister für die Erfüllung dieses Vertrages herangezogen werden und die an der Erfüllung des Vertrages beteiligt sind oder waren) beschäftigen. Er darf sie auch nicht anderweitig direkt oder indirekt für sich selbst beschäftigen.
- Das Verbot in Absatz 1 gilt während der Laufzeit des Vertrages bis ein Jahr nach dessen Beendigung. Es gibt eine Ausnahme von diesem Verbot: Die Parteien können in guter geschäftlicher Absprache andere Vereinbarungen treffen. Diese Vereinbarungen gelten, sofern sie schriftlich festgehalten werden.
Artikel 28 – Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
- Der Dienstanbieter kann diese Bedingungen jederzeit ändern oder ergänzen.
- Änderungen von geringerer Bedeutung können jederzeit vorgenommen werden.
- Größere inhaltliche Änderungen werden vom Dienstleister nach Möglichkeit im Voraus mit dem Kunden besprochen.
Artikel 29 – Anwendbares Recht und zuständiges Gericht
- Jede Vereinbarung zwischen den Parteien unterliegt ausschließlich dem niederländischen Recht.
- Für Streitigkeiten zwischen den Parteien ist ausschließlich das niederländische Gericht in dem Bezirk zuständig, in dem der Dienstleister seinen Sitz/Praxis/Büro hat, es sei denn, das Gesetz schreibt zwingend etwas anderes vor.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind gültig ab: 01 November 2023