SERVICE-BEDINGUNGEN TDM Digital Signage
E-Mail: info@blueandred.nl Website: https://tdmsignage.com
Definitionen
TDM Digital Signage: Blue and Red BV, mit Sitz in Leeuwarden, Handelskammer Nr. 57407622.
Kunde: die Partei, mit der TDM Digital Signage einen Vertrag geschlossen hat.
Parteien: TDM Digital Signage und Kunde zusammen.
Verbraucher: ein Kunde, bei dem es sich um eine Einzelperson handelt, die für private Zwecke handelt.
Anwendbarkeit
Diese Bedingungen gelten für alle Angebote, Aktivitäten, Aufträge, Vereinbarungen und Lieferungen von Dienstleistungen oder Produkten durch oder im Namen von TDM Digital Signage.
Die Parteien können nur dann von diesen Bedingungen abweichen, wenn sie dies ausdrücklich und schriftlich vereinbart haben.
Die Parteien schließen die Anwendbarkeit von ergänzenden und/oder abweichenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter ausdrücklich aus.
Preise
Alle von TDM Digital Signage verwendeten Preise sind in Euro, verstehen sich ohne Mehrwertsteuer und ohne sonstige Kosten wie Verwaltungskosten, Abgaben und Reise-, Versand- oder Transportkosten, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben oder vereinbart.
TDM Digital Signage ist berechtigt, alle Preise für seine Produkte oder Dienstleistungen, die in seinem Geschäft, auf seiner Website oder anderweitig angegeben sind, jederzeit anzupassen.
Die Parteien vereinbaren einen Gesamtpreis für eine von TDM Digital Signage erbrachte Dienstleistung. Dabei handelt es sich immer um einen Richtpreis, es sei denn, die Parteien haben sich ausdrücklich und schriftlich auf einen Festpreis geeinigt, von dem nicht abgewichen werden kann.
TDM Digital Signage ist berechtigt, bis zu 10% des Zielpreises abzuweichen.
Wenn der Zielpreis 10% übersteigt, muss TDM Digital Signage dem Kunden rechtzeitig mitteilen, warum ein höherer Preis gerechtfertigt ist.
Wenn der Zielpreis 10% übersteigt, hat der Kunde das Recht, den Teil der Bestellung zu stornieren, der den Zielpreis um 10% übersteigt.
TDM Digital Signage hat das Recht, die Preise jährlich anzupassen.
TDM Digital Signage wird dem Kunden Preisanpassungen mitteilen, bevor die Preiserhöhung in Kraft tritt.
Der Verbraucher hat das Recht, den Vertrag mit TDM Digital Signage zu kündigen, wenn er mit der Preiserhöhung nicht einverstanden ist.
Zahlungen und Zahlungsfrist
TDM Digital Signage kann bei Vertragsabschluss eine Anzahlung von bis zu 50% des vereinbarten Betrags verlangen.
Der Kunde muss den gesamten Betrag innerhalb von 12 Monaten nach der Lieferung bezahlt haben.
Die Zahlungsfristen gelten als tödliche Zahlungsfristen. Das bedeutet, dass der Kunde, wenn er den vereinbarten Betrag nicht spätestens am letzten Tag der Zahlungsfrist bezahlt hat, rechtlich in Verzug ist, ohne dass TDM Digital Signage den Kunden mahnen oder in Verzug setzen muss.
TDM Digital Signage behält sich das Recht vor, eine Lieferung von einer sofortigen Zahlung abhängig zu machen oder eine angemessene Sicherheit für den Gesamtbetrag der Dienstleistungen oder Produkte zu verlangen.
Konsequenzen bei Zahlungsverzug
Zahlt der Kunde nicht innerhalb der vereinbarten Frist, ist TDM Digital Signage berechtigt, ab dem Tag, an dem der Kunde in Verzug gerät, einen Zins pro Monat für Handelsgeschäfte zu berechnen, wobei ein Teil eines Monats als ganzer Monat gezählt wird.
Wenn der Kunde in Verzug ist, hat er auch außergerichtliche Inkassokosten zu tragen und kann verpflichtet sein, TDM Digital Signage einen eventuellen Schadensersatz zu zahlen.
Die Inkassokosten werden auf der Grundlage der Erstattung für außergerichtliche Inkassokosten berechnet.
Wenn der Kunde nicht pünktlich zahlt, kann TDM Digital Signage seine Verpflichtungen aussetzen, bis der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung nachgekommen ist.
Im Falle einer Liquidation, eines Konkurses, einer Pfändung oder eines Zahlungsaufschubs im Namen des Kunden sind die Forderungen von TDM Digital Signage gegenüber dem Kunden sofort fällig und zahlbar.
Verweigert der Kunde die Mitwirkung an der Vertragserfüllung durch TDM Digital Signage, so ist er dennoch verpflichtet, den vereinbarten Preis an TDM Digital Signage zu zahlen.
Aussetzung der Verpflichtungen durch den Kunden
Der Kunde verzichtet auf das Recht, die Erfüllung jeglicher Verpflichtung, die sich aus diesem Vertrag ergibt, auszusetzen.
Abrechnung
Der Kunde verzichtet auf sein Recht, jede Schuld gegenüber TDM Digital Signage mit einer Forderung an TDM Digital Signage zu begleichen.
Versicherung
Der Kunde verpflichtet sich, die folgenden Gegenstände ausreichend gegen Feuer-, Explosions- und Wasserschäden sowie Diebstahl zu versichern und versichert zu halten:
gelieferte Waren, die für die Ausführung des zugrunde liegenden Vertrags erforderlich sind
Waren, die Eigentum von TDM Digital Signage sind und sich in den Räumlichkeiten des Kunden befinden
Waren, die unter Eigentumsvorbehalt geliefert wurden
Auf erste Anfrage von TDM Digital Signage legt der Kunde die Police für diese Versicherungen zur Einsichtnahme vor.
Garantie
Wenn die Parteien einen Vertrag mit eingeschlossenen Dienstleistungen abgeschlossen haben, enthalten diese Dienstleistungen nur Best-Effort-Verpflichtungen für TDM Digital Signage, keine Ergebnisverpflichtungen.
Erfüllung der Vereinbarung
TDM Digital Signage führt den Vertrag nach bestem Wissen und Gewissen und in Übereinstimmung mit den Erfordernissen der guten fachlichen Praxis aus.
TDM Digital Signage hat das Recht, die vereinbarten Leistungen (teilweise) durch Dritte ausführen zu lassen.
Die Ausführung des Vertrages erfolgt in gegenseitiger Absprache und nach schriftlicher Vereinbarung und Zahlung des eventuell vereinbarten Vorschusses durch den Kunden.
Es liegt in der Verantwortung des Kunden, dass TDM Digital Signage rechtzeitig mit der Umsetzung des Vertrags beginnen kann.
Wenn der Kunde nicht sichergestellt hat, dass TDM Digital Signage rechtzeitig mit der Umsetzung des Vertrags beginnen kann, werden die daraus resultierenden Mehrkosten und/oder zusätzlichen Stunden dem Kunden in Rechnung gestellt.
Informationspflicht des Kunden
Der Kunde stellt TDM Digital Signage alle für die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages relevanten Informationen, Daten und Unterlagen rechtzeitig und in der gewünschten Form und Weise zur Verfügung.
Der Kunde garantiert die Richtigkeit, Vollständigkeit und Zuverlässigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen, Daten und Dokumente, auch wenn diese von Dritten stammen, es sei denn, es ergibt sich aus der Natur des Vertrages etwas anderes.
Wenn und soweit der Kunde dies verlangt, wird TDM Digital Signage die entsprechenden Unterlagen zurückgeben.
Stellt der Kunde die von TDM Digital Signage in angemessener Weise angeforderten Informationen, Daten oder Unterlagen nicht rechtzeitig und ordnungsgemäß zur Verfügung und verzögert sich dadurch die Ausführung des Vertrages, werden die daraus resultierenden Mehrkosten und Mehrstunden dem Kunden in Rechnung gestellt.
Dauer des Servicevertrags
Der Vertrag zwischen TDM Digital Signage und dem Kunden wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, es sei denn, es ergibt sich aus der Natur des Vertrages etwas anderes oder die Parteien haben ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart.
Wenn ein befristeter Vertrag abgeschlossen wurde, wird er am Ende der Laufzeit stillschweigend in einen unbefristeten Vertrag umgewandelt, es sei denn, eine der Parteien kündigt den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 Monat(en) oder ein Verbraucher kündigt den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 1 Monat, wodurch der Vertrag am Ende der festen Laufzeit endet.
Wenn die Parteien eine Frist für den Abschluss bestimmter Aktivitäten vereinbart haben, handelt es sich dabei nie um eine strikte Frist, es sei denn, es wurde ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart. Wird diese Frist überschritten, muss der Kunde TDM Digital Signage schriftlich eine angemessene Frist zur Beendigung der Aktivitäten setzen, bevor er entweder den Vertrag kündigen oder Schadensersatz verlangen kann.
Aufhebung des Vertrags auf unbestimmte Zeit
Der Kunde kann einen auf unbestimmte Zeit abgeschlossenen Vertrag jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 Monaten kündigen.
Ein Verbraucher hat das Recht, einen Vertrag auf unbestimmte Zeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 1 Monat zu kündigen.
Geistiges Eigentum
TDM Digital Signage behält alle Rechte am geistigen Eigentum (einschließlich Urheberrechte, Patentrechte, Markenrechte, Design- und Gestaltungsrechte usw.) an allen Entwürfen, Zeichnungen, Schriften, Datenträgern oder sonstigen Informationen, Zitaten, Abbildungen, Skizzen, Modellen, maßstabsgetreuen Modellen usw., sofern die Parteien nicht schriftlich etwas anderes vereinbart haben.
Der Kunde darf die geistigen Eigentumsrechte ohne vorherige schriftliche Genehmigung von TDM Digital Signage nicht kopieren oder kopieren lassen, sie Dritten nicht zeigen und/oder zur Verfügung stellen oder auf andere Weise nutzen.
Vertraulichkeit
Der Kunde behandelt alle Informationen, die er (in welcher Form auch immer) von TDM Digital Signage erhält, vertraulich.
Das Gleiche gilt für alle anderen Informationen, die TDM Digital Signage betreffen, von denen er weiß oder bei denen er vernünftigerweise annehmen kann, dass sie geheim oder vertraulich sind, oder von denen er erwarten kann, dass ihre Offenlegung TDM Digital Signage Schaden zufügen kann.
Der Kunde ergreift alle erforderlichen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass er die in den Absätzen 1 und 2 genannten Informationen geheim hält.
Die in diesem Artikel beschriebene Verpflichtung zur Geheimhaltung gilt nicht für Informationen:
die bereits öffentlich gemacht wurden, bevor der Kunde diese Informationen erfuhr, oder die später öffentlich wurden, ohne dass dies auf eine Verletzung der Vertraulichkeitspflicht des Kunden zurückzuführen ist
die vom Kunden aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung veröffentlicht werden
Strafen
Verstößt der Kunde gegen die Artikel dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen über die Geheimhaltung oder das geistige Eigentum, so verwirkt er im Namen von TDM Digital Signage ein sofort fälliges und zahlbares Bußgeld in Höhe von € 1.000, wenn der Kunde ein Verbraucher ist, und € 5.000, wenn der Kunde ein Unternehmen ist, für jeden Verstoß und zusätzlich einen Betrag von 5 % des vorgenannten Betrags für jeden Tag, an dem dieser Verstoß andauert.
Ein tatsächlicher Schaden, eine vorherige Inverzugsetzung oder ein Gerichtsverfahren sind für die Verwirkung der in Absatz 1 dieses Artikels genannten Geldbuße nicht erforderlich.
Die Verwirkung der im ersten Absatz dieses Artikels genannten Geldbuße berührt nicht die anderen Rechte von TDM Digital Signage, einschließlich des Rechts, zusätzlich zur Geldbuße eine Entschädigung zu fordern.
Entschädigung
Der Kunde stellt TDM Digital Signage von allen Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit den von TDM Digital Signage gelieferten Produkten und/oder Dienstleistungen stehen.
Reklamationen
Der Kunde muss ein von TDM Digital Signage geliefertes Produkt oder eine Dienstleistung so schnell wie möglich auf mögliche Mängel untersuchen.
Wenn ein geliefertes Produkt oder eine Dienstleistung nicht dem entspricht, was der Kunde vernünftigerweise von der Vereinbarung erwarten konnte, muss der Kunde TDM Digital Signage so schnell wie möglich darüber informieren, in jedem Fall aber innerhalb von 1 Monat nach Entdeckung der Mängel.
Der Verbraucher muss TDM Digital Signage innerhalb von zwei Monaten nach Feststellung der Mängel darüber informieren.
Der Kunde gibt eine möglichst detaillierte Beschreibung der Mängel, so dass TDM Digital Signage in der Lage ist, adäquat zu reagieren.
Der Kunde muss nachweisen, dass sich die Beschwerde auf eine Vereinbarung zwischen den Parteien bezieht.
Wenn sich eine Reklamation auf laufende Arbeiten bezieht, kann dies in keinem Fall dazu führen, dass TDM Digital Signage gezwungen wird, andere Arbeiten als vereinbart auszuführen.
Kündigen
Der Kunde muss TDM Digital Signage schriftlich eine Inverzugsetzung zukommen lassen.
Es liegt in der Verantwortung des Kunden, dass eine Inverzugsetzung TDM Digital Signage tatsächlich (rechtzeitig) erreicht.
Gesamtschuldnerische Kunden Verbindlichkeiten
Wenn TDM Digital Signage einen Vertrag mit mehreren Kunden abschließt, haftet jeder von ihnen gesamtschuldnerisch für die gesamten Beträge, die er TDM Digital Signage aufgrund dieses Vertrags schuldet.
Haftung von TDM Digital Signage
TDM Digital Signage haftet für Schäden, die der Kunde erleidet, nur, wenn und soweit diese Schäden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden.
Wenn TDM Digital Signage für einen Schaden haftet, haftet es nur für direkte Schäden, die sich aus der Ausführung eines Vertrags ergeben oder damit zusammenhängen.
TDM Digital Signage haftet niemals für indirekte Schäden, wie Folgeschäden, entgangenen Gewinn, entgangene Einsparungen oder Schäden an Dritten.
Wenn TDM Digital Signage haftet, ist die Haftung auf den Betrag beschränkt, der von einer abgeschlossenen (Berufs-)Haftpflichtversicherung gezahlt wird, und wenn eine Versicherung nicht (vollständig) für den Schaden aufkommt, ist die Höhe der Haftung auf den (Teil der) Rechnung beschränkt, auf den sich die Haftung bezieht.
Alle Abbildungen, Fotos, Farben, Zeichnungen, Beschreibungen auf der Website oder in einem Katalog sind lediglich Richtwerte und können nicht zu einer Entschädigung und/oder einer (teilweisen) Auflösung des Vertrags und/oder einer Aussetzung jeglicher Verpflichtung führen.
Verfallsdatum
Jedes Recht des Kunden auf Schadenersatz gegenüber TDM Digital Signage verjährt in jedem Fall innerhalb von 12 Monaten nach dem Ereignis, aus dem sich die Haftung direkt oder indirekt ergibt. Dies schließt die Bestimmungen in Artikel 6:89 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches nicht aus.
Auflösung
Der Kunde hat das Recht, den Vertrag aufzulösen, wenn TDM Digital Signage die Erfüllung seiner Verpflichtungen schuldhaft versäumt, es sei denn, dieser Mangel rechtfertigt aufgrund seiner besonderen Art oder wegen seiner geringen Bedeutung keine Kündigung.
Wenn die Erfüllung der Verpflichtungen durch TDM Digital Signage nicht dauerhaft oder vorübergehend unmöglich ist, kann die Auflösung erst erfolgen, wenn TDM Digital Signage in Verzug ist.
TDM Digital Signage hat das Recht, den Vertrag mit dem Kunden aufzulösen, wenn der Kunde seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht vollständig oder nicht rechtzeitig nachkommt oder wenn Umstände TDM Digital Signage berechtigten Anlass zu der Befürchtung geben, dass der Kunde nicht in der Lage sein wird, seine Verpflichtungen ordnungsgemäß zu erfüllen.
Höhere Gewalt
Zusätzlich zu den Bestimmungen in Artikel 6:75 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches kann TDM Digital Signage ein Versäumnis bei der Erfüllung einer Verpflichtung gegenüber dem Kunden nicht angelastet werden, wenn die Erfüllung der Verpflichtungen gegenüber dem Kunden ganz oder teilweise verhindert wird oder wenn die Erfüllung der Verpflichtungen von TDM Digital Signage vernünftigerweise nicht verlangt werden kann.
Der in Absatz 1 genannte Fall höherer Gewalt gilt auch – aber nicht nur – für: Ausnahmezustände (wie Bürgerkrieg, Aufruhr, Unruhen, Naturkatastrophen usw.); Versäumnisse und höhere Gewalt von Lieferanten, Zustellern oder anderen Dritten; unerwartete Störungen von Strom, Elektrizität, Internet, Computer oder Telekommunikation; Computerviren, Streiks, behördliche Maßnahmen, unvorhergesehene Transportprobleme, schlechte Wetterbedingungen und Arbeitsniederlegungen.
Wenn eine Situation höherer Gewalt eintritt, aufgrund derer TDM Digital Signage eine oder mehrere Verpflichtungen gegenüber dem Kunden nicht erfüllen kann, werden diese Verpflichtungen ausgesetzt, bis TDM Digital Signage sie erfüllen kann.
Ab dem Zeitpunkt, an dem eine Situation höherer Gewalt mindestens 30 Kalendertage angedauert hat, können beide Parteien den Vertrag schriftlich ganz oder teilweise auflösen.
TDM Digital Signage schuldet im Falle von höherer Gewalt keine (Schadens-)Entschädigung, auch wenn sie durch die höhere Gewalt irgendwelche Vorteile erlangt hat.
Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
TDM Digital Signage ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern oder zu ergänzen.
Änderungen von geringerer Bedeutung können jederzeit vorgenommen werden.
Größere inhaltliche Änderungen werden von TDM Digital Signage so weit wie möglich im Voraus mit dem Kunden besprochen.
Verbraucher haben das Recht, den Vertrag im Falle einer wesentlichen Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu kündigen.
Übertragung von Rechten
Der Kunde kann seine Rechte aus einem Vertrag mit TDM Digital Signage nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von TDM Digital Signage auf Dritte übertragen.
Diese Bestimmung gilt als Klausel mit sachenrechtlicher Wirkung im Sinne von Artikel 3:83 (2) des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs.
Folgen der Nichtigkeit oder Annullierbarkeit
Sollten sich eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen als nichtig oder anfechtbar erweisen, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen davon unberührt.
Eine Bestimmung, die nichtig oder anfechtbar ist, wird in diesem Fall durch eine Bestimmung ersetzt, die dem am nächsten kommt, was TDM Digital Signage bei der Ausarbeitung der Bedingungen zu diesem Thema im Sinn hatte.
Anwendbares Recht und zuständiges Gericht
Auf alle Verträge zwischen den Parteien ist ausschließlich niederländisches Recht anwendbar.
Das niederländische Gericht in dem Bezirk, in dem TDM Digital Signage seinen Sitz hat, ist ausschließlich für Streitigkeiten zwischen den Parteien zuständig, sofern das Gesetz nichts anderes vorschreibt.
Aufgestellt am 01. November 2024.